Humorakte 551
Beamtenwitz aus
Justiz & Gericht
„Der Anwalt sagt zu seinem schwerhörigen Mandanten: „Mein Honorar beträgt zweihundert Euro.“ – „Sagten Sie fünfhundert?“ Der Anwalt hebt die Stimme: „Nein – vierhundert!““
Humorakte 551
„Der Anwalt sagt zu seinem schwerhörigen Mandanten: „Mein Honorar beträgt zweihundert Euro.“ – „Sagten Sie fünfhundert?“ Der Anwalt hebt die Stimme: „Nein – vierhundert!““